Entscheidungen über Neueinstellungen, Löhne, Beförderungen, Schulungen, Disziplinarmaßnahmen, Pensionierungen und Kündigungen müssen stets auf objektiven Kriterien beruhen und dürfen nicht mit direkten oder indirekten Diskriminierungen verbunden sein. Gleichzeitig gilt, dass gleiche Arbeit am gleichen Standort auch gleich bezahlt werden muss. Das bedeutet, dass alle Mitarbeitenden entsprechend ihrer Fähigkeiten gleichbehandelt werden und nicht aufgrund ihres Geschlechts, Alters, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder körperlichen Fähigkeiten beurteilt werden.